Die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dauerhaft im Internet unter http://www.hofmann-pc-service.de verfügbar. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-Funktionen auszudrucken oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu kopieren. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.
1. Vertragspartner Vertragspartner des Kunden ist Hofmann PC-Service, Hofmann Daniel, Dietzhof 104, 91359 Leutenbach. Nachfolgend Hofmann PC-Service genannt.
2. Vertragsgegenstand Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Hofmann PC-Service und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluß vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
3. Gewährleistung
3.1 Bei Mängeln wird Hofmann PC-Service nach eigener Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen, es sei denn, es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Im Übrigen gelten, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.
3.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie sind detailliert zu beschreiben. Ferner sind, soweit vorhanden, zur Rekonstruktion hilfreiche Unterlagen beizufügen.
3.3 Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.
4. Versand, Gefahrübergang Wird auf Kundenwunsch versendet, wählt Hofmann PC-Service Transportmittel und Transportweg. Mit der Übergabe an Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Firmensitzes von Hofmann PC-Service bzw. bei Belieferung direkt durch den Hersteller bei Verlassen des Werks, geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Höhere Gewalt Wird Hofmann PC-Service an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch unvorhersehbare Ereignisse gehindert, die Hofmann PC-Service oder ihre Zulieferer betreffen und die Hofmann PC-Service auch nicht mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt abwenden konnte, verzögern sich Liefer- und Leistungszeiten um die Behinderungsdauer und eine angemessene Anlauffrist, längstens um acht Wochen. Hofmann PC-Service und der Kunde können sich vom Vertrag lösen, wenn wegen der Verzögerung ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Als von Hofmann PC-Service nicht zu vertretende Verzögerung gelten insbesondere Streiks und sperrungen bei Hofmann PC-Service und in Drittbetrieben mit der Ausnahme rechtswidriger Aussperrungen.
6. Fälligkeit, Pflichtverletzungen des Kunden Rechnungen von Hofmann PC-Service sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen mit Zugang fällig. Bei Annahmeverzug des Kunden entfallen evtl. eingeräumte Zahlungsziele, Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen und die Forderung aus der gesamten Lieferung oder Leistung wird sofort fällig. Im Übrigen gelten bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Verzug, die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Lösung vom Vertrag bei Pflichtverletzungen von Hofmann PC-Service Der Kunde hat vorbehaltlich nur bei von Hofmann PC-Service zu vertretenden Pflichtverletzungen das Recht, sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zu lösen; gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
8. Haftung 8.1 Auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund haftet Hofmann PC-Service nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Hofmann PC-Service, deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. 8.2 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für von Hofmann PC-Service, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für etwaige von Hofmann PC-Service übernommene Garantien.
9. Teillieferung/Teilleistung Hofmann PC-Service ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Kunden kein Interesse.
10. Kostenvoranschläge Hofmann PC-Service übernimmt im Zweifel keine Gewähr für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen. Aus einer Überschreitung um bis zu 25 % kann der Kunde keine Rechte ableiten.
11. Fälligstellung bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden Geben Tatsachen Anlass zu der Annahme, dass sich die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich verschlechtert hat, kann Hofmann PC-Service sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig stellen. Noch ausstehende Lieferungen und Leistungen können von einer vollständigen oder teilweisen Vorleistung des Kunden abhängig gemacht werden.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltung Gegen Forderungen von Hofmann PC-Service kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
13. Verjährung Sofern ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, richtet sich die Verjährung von Ansprüchen des Kunden gegen Hofmann PC-Service wegen Mängeln nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist von Ansprüchen des Kunden gegen Hofmann PC-Service ein Jahr; der Beginn der Verjährung richtet sich vorbehaltlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Speicherung personenbezogener Daten Hofmann PC-Service speichert die personenbezogenen Kundendaten.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 15.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen von Hofmann PC-Service sowie für Zahlungen des Kunden ist der Sitz von Hofmann PC-Service. 15.2 Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das für inländische Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland
16. Sonstige Bestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung nicht ohne Zustimmung von Hofmann PC-Service übertragen.
17. Leistungsausführung Hofmann PC-Service behält sich unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden auch ohne Mitteilung Änderungen bei der Leistungsausführung wegen tatsächlicher, insbesondere technischer, Notwendigkeiten, behördlicher Anordnung oder Verbesserungen vor. Hofmann PC-Service kann Leistungen durch Dritte ausführen lassen.
18. Reparatur- und Wartungsleistungen Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes, im Firmensitz von Hofmann PC-Service oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von Hofmann PC-Service sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Hofmann PC-Service nicht zu vertreten ist. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war/ist - kein Zugang zu den Geräten möglich ist- der Auftrag storniert wurde und Hofmann PC-Service bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird- die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
A. Besondere Bedingungen für die Erstellung von und Belieferung mit Software A.1. Anwendbarkeit der Verkaufs- und Leistungsbedingungen Neben den Allgemeinen Bedingungen gelten ergänzend zu den nachfolgenden Bestimmungen für die Belieferung mit Standard-Software die nachfolgenden Bedingungen. A.2. Gewährleistung A.2.1 Bei der Erstellung von Individualsoftware oder Belieferung mit Standardsoftware kann die Nacherfüllung durch Aufzeigen einer dem Kunden zumutbaren Möglichkeit zur Umgehung des Fehlers erfolgen, es sei denn, es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Ist Hofmann PC-Service auch zur Installation verpflichtet, beginnt die Verjährung mit der betriebsbereiten Installation, andernfalls mit der Ablieferung. A.2.2 Für gebrauchte Software gilt 3.3, sofern die Datenträger, auf denen die Software geliefert wird, mit dieser Software bereits durch einen Dritten genutzt worden sind. A.3. Nutzungsrechte A.3.1 Der Kunde erwirbt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software für die vereinbarte Anzahl von Rechnern und/oder Arbeitsplätzen. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben bei Hofmann PC-Service bzw. ihrem Lizenzgeber. Die Software darf nur in dem zum vertragskonformen Betrieb zwingend erforderlichen Umfang einschließlich einer angemessenen Zahl von Sicherungskopien vervielfältigt werden. A.3.2 Zur Veräußerung der Software ist der Kunde nur unter Aufgabe der eigenen Nutzung und Löschung evtl. hergestellter Sicherungskopien berechtigt. Der Kunde benennt Hofmann PC-Service auf Anforderung den Erwerber. Verkauf, Vermietung und Verleih der Software, auch im Wege des Leasings, zu Erwerbszwecken A.4. Installation, Nachweis der Betriebsbereitschaft A.4.1 Der Kunde stellt die zur Installation erforderlichen Betriebsmittel, insbesondere die erforderliche Hardware und installierte Betriebssystemsoftware, auf eigene Kosten nach Vorgabe von Hofmann PC-Service bereit. A.4.2 Nach Abschluss der Installation weist Hofmann PC-Service die Betriebsbereitschaft mittels angemessener Routinetests nach, und der Kunde bestätigt schriftlich die Betriebsbereitschaft. Unterbleibt diese Bestätigung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, insbesondere bei unberechtigter Verweigerung, gilt die Software mit der erstmaligen nachfolgenden Nutzung, spätestens jedoch 5 Werktage nach der Installation, als betriebsbereit installiert. A.5. Sicherungsmaßnahmen des Kunden Der Kunde erstellt regelmäßig mit einem gängigen Sicherungsprogramm mindestens zwei Datensicherungen, die er an verschiedenen sicheren Orten lagert. Zusätzlich zur Sicherung der aktuellen Daten bewahrt der Kunde mindestens sechs Monate auch vorhergehende Datensicherungen auf. Mindestens eine aktuelle und eine vorhergehende Datensicherung wird er ausschließlich für Hofmann PC-Service zur Datenrekonstruktion vorhalten. Ferner trifft der Kunde Vorkehrungen, um im Falle einer Störung der Datenverarbeitungsanlage eine möglichst ungestörte Fortführung des Betriebs zu ermöglichen.